16. August 96
Persönlichkeitsschutz im Medienbereich muß gestärkt werden Durch neue Formen des elektronischen Publizierens und durch die Öffnung von Medienarchiven und Pressedatenbanken wird in Persönlichkeitsrechte der betroffenen Bürger ebenso eingegriffen wie durch den Ausbau neuer digitaler Kommunikationsformen, z. B. Video on demand. Das Presserecht sieht im Vergleich zum Rundfunkrecht weniger Rechte für die Betroffenen z. B. auf Auskunft vor, ohne daß diese Unterscheidung zu rechtfertigen wäre. Die Öffentlichkeitsarbeit der Behörden findet im gesetzesfreien Raum statt. So ist z. B. nicht hinreichend deutlich festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Polizei und Justiz personenbeziehbare Angaben über Beschuldigte an die Medien weitergeben dürfen. Es gibt verstärkte Bestrebungen, die Fernsehberichterstattung aus dem Gerichtssaal zu erleichtern. Die Gerichtsverhandlung geriete jedoch dadurch in die Nähe eines massenmedial vermittelten "modernen Prangers". Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Hansjürgen Garstka, hat zu diesen Fragen die Broschüre |
||
Medien und Persönlichkeitsschutz
Materialien 23 zum Datenschutz mit Dokumenten veröffentlicht, die Grundlagen für die bevorstehende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, der Strafprozeßordnung und der Landespressegesetze sind. Die Broschüre kann beim Berliner Datenschutzbeauftragten, Pallasstr. 25/26, 10781 Berlin, kostenlos abgeholt oder gegen Einsendung eines mit 1,50 DM frankierten Freiumschlags (DIN A5) angefordert werden. Sie kann auch im Internet unter http://www.datenschutz-berlin.de/informat/heft 23/inhalt.htm abgerufen werden. |
Zuletzt geΣndert:
am 29.01.97